Auch wenn die anstehende Weihnachtszeit die Zeit für Geschenke ist, wollen Verbraucher ihrer Bank oder Sparkasse sicher keine Vorfälligkeitsentschädigung von meist vielen tausend oder zehntausend Euro schenken. Verbraucher, die seit 01.01.2018 für die vorzeitige Ablösung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung ("VFE") gezahlt oder steht eine solche an, sollten sie deren Rückforderung oder Vermeidung durch einen versierten Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen.
Bei Verträgen, die nach dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, sind die Aussichten dafür gut, so Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der inzwischen Verfahren gegen diverse Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die Commerzbank, Deutsche Bank, DSL Bank, BHW und auch die als Immobilienfinanzierer tätigen Lebensversicherer insoweit führt und schon mehrere hunderttausend Euro an Vorfälligkeitsentschädigung für seine Mandanten zurück erlangen oder vermeiden konnte.
Fehler im Vertrag machen es möglich
Rechtlicher Ansatzpunkt ist dafür § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, nach dem Darlehensgeber ihren Anspruch auf VFE vollständig verlieren, wenn sie nicht klar und verständlich über die Berechnung der VFE im Darlehensvertrag belehrt haben.
Über die Fehler einzelner Banken insoweit hatten wir bereits in anderen Beiträgen
VFE bei Commerzbank zurückfordern
VFE bei Sparkassen zurückfordern
VFE bei Volksbanken zurückfordern
generelle Fehler bei allen Banken nach EuGH
informiert.
Ansprüche daher geltend machen / Verjährung droht!
Nutzen Sie daher Ihre Möglichkeiten und machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Haben Sie die VFE im Jahr 2018 bezahlt, ist Eile geboten, da diese Rückforderungsansprüche zum Jahresende 2021 verjähren.
Lassen Sie daher Ihre VFE vom Experten prüfen. Neben der Frage der Berechtigung an sich finden sich auch regelmäßig Fehler in deren Berechnung.
Bei Darlehen, die den Kauf von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung finanziert haben, übernimmt zudem die private Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beratung.
Eine kostenfreie Ersteinschätzung nehmen wir aber generell vor.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Erfahrung von inzwischen über 2.000 geprüften Darlehensverträgen und unserer durch Empfehlung von test.de belegten Kompetenz.
Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht